Finanzierung & AfA für lokale KI-Systeme
So planen Sie den Einstieg in eigene KI-Hardware und Private-AI-Software in Deutschland – mit passenden Finanzierungswegen und optimaler steuerlicher Behandlung (AfA). Diese Seite gibt praxistaugliche Orientierung und Beispiele. Keine Steuerberatung.
Ihre Finanzierungsoptionen
Wählen Sie je nach Liquidität, Bilanzwirkung und Flexibilität. Wir unterstützen bei Auswahl und Abwicklung.
Kauf (Einmalzahlung)
- Volle Kontrolle, keine Vertragsbindung.
- Vorsteuerabzug (bei Berechtigung) verbessert kurzfristig die Liquidität.
- Steuerlich über AfA – siehe unten (Computer/Software meist kurze Nutzungsdauer).
Leasing (Operating)
- Raten als Betriebsausgaben sofort abzugsfähig.
- Planbare Kosten, schont Liquidität; Vertragsende: Rückgabe/Verlängerung/Übernahme.
- Auf das Gesamtkosten-/Leasingfaktor-Niveau achten.
Mietkauf / Ratenkauf
- Eigentumserwerb am Laufzeitende, bilanzielle Aktivierung von Beginn an.
- Steuerlich wie Kauf (AfA).
Bank-/Förderkredit (z. B. über Hausbank)
- Für Digitalisierungs-/Innovationsvorhaben üblich; tilgungs- und zinsgünstige Varianten möglich.
- Benötigt Unterlagen wie Investitionsplan, BWA/JA, Cashflow-Vorschau.
AfA: Abschreibung & steuerliche Stellhebel
Die folgenden Punkte bilden die in der Praxis gängigen Grundsätze ab. Im Einzelfall bitte mit der Steuerberatung abstimmen.
Computerhardware & Software
Für Server/Workstations (z. B. GPU-Systeme) sowie Betriebs-/Anwendersoftware wird regelmäßig eine kurze Nutzungsdauer (i. d. R. 1 Jahr) angesetzt. Das ermöglicht eine volle Abschreibung im Anschaffungsjahr (Verwaltungspraxis).
GWG-Grenze
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € netto können sofort als Aufwand gebucht werden. Relevant vor allem für Peripherie/Zubehör.
§ 7g EStG – Investitionsabzugsbetrag (IAB)
Für kleine/mittlere Betriebe kann bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten bereits im Vorjahr gewinnmindernd abgezogen werden (Gewinngrenzen beachten). Im Anschaffungsjahr erfolgt die Hinzurechnung; alternativ kann die Bemessungsgrundlage gemindert werden.
Sonder-AfA (§ 7g)
Zusätzlich zum IAB kann für förderfähige Güter eine Sonder-AfA bis 40 % möglich sein. Bei digitalem Wirtschaftsgut mit ohnehin kurzer Nutzungsdauer ist der Mehrwert jedoch begrenzt.
Beispielrechnung (vereinfachtes Schema)
Annahme: Anschaffung eines lokalen KI-Systems (Hardware inkl. Softwarelizenzen) für 25.000 € netto im Jahr 2025. Vorsteuerabzug gegeben.
Variante A – ohne IAB
- 2025: AfA 100 % von 25.000 € ⇒ −25.000 € gewinnmindernd.
- Liquidität: USt-Erstattung aus Kauf; Rest über Cash/Finanzierung.
Variante B – mit IAB (50 %) im Vorjahr 2024
- 2024: IAB −12.500 € (steuermindernd).
- 2025: IAB-Hinzurechnung +12.500 €; AfA −25.000 € ⇒ Netto 2025: −12.500 €.
- Alternative: AHK-Minderung um 12.500 € ⇒ 2025 AfA −12.500 €; mit Hinzurechnung 2025 in Summe ±0 € – Entlastung liegt dann vollständig 2024.
Hinweis: stark vereinfacht; tatsächliche Effekte hängen von Gewinnsituation, Steuersatz, Rechtsform und Gestaltung ab.
So kommen Sie schnell zur Finanzierung
Benötigte Unterlagen
- Projekt-Exposé (Nutzen, KPIs, Roadmap).
- Angebot/Proforma-Rechnung der Hardware/Software.
- BWA/Jahresabschluss, Liquiditätsplanung.
- Optional: Referenzprojekte/PoC-Ergebnisse.
Unsere Unterstützung
- Bank-/Förderfähiger Investitionsplan (CAPEX/OPEX, AfA-Beiblatt).
- Cashflow-Vorschau & Auslastungs-Szenarien.
- Technisches Datenblatt & SLA (Latenz, Token/s, Support).
- DSGVO-/Betriebsrats-Beiblatt für On-Prem-Betrieb.
⚖️ Rechtlicher Hinweis
Diese Seite bietet eine allgemeine Orientierung zu Finanzierung und Abschreibung von KI-Systemen in Deutschland. Sie ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Bitte stimmen Sie Ihre konkrete Gestaltung mit Ihrer Steuerberatung ab.
Stand: 27.09.2025
Weiterführende Informationen
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